Elektro Heikes GmbH & Co. KG • Schuckertstraße 29 • 48153 Münster • Fon: 0251-97800-0
1. Geltungsbereich, Form
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, für alle Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen.
1.2. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Verwendet der Kunde die VOB/B, stimmen wir der Geltung bereits jetzt zu.
1.4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mangelanzeigen, Rücktritt) sind in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Kostenvoranschläge sowie vom Kunden oder einem Dritten übersandte und durch uns ausgefüllte Leistungsverzeichnisse.
2.2. Bei der Erklärung des Kunden, dass die angebotene Leistung ausgeführt werden soll (Auftrag) handelt es sich um ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages. Erst durch eine darauffolgende Auftragsbestätigung durch uns in Schrift- oder Textform kommt der jeweilige Vertrag oder durch die kurzfristige Ausführung nach Auftragserteilung zustande..
2.3. Sofern die benötigten Waren nicht bei uns vorrätig sind, bestellen wir diese erst nach dem Vertragsschluss. Etwaige Lieferverzögerungen durch unsere Lieferanten haben wir nicht zu verantworten.
2.4. An den Angeboten und den dazugehörigen Unterlagen (etwa Abbildungen, Zeichnungen, usw.) behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind diese unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.
3. Genauigkeit von Angaben, Fehlersuche
3.1. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen dieser sind nur annähernd genau, es sei denn, eine entsprechende Genauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt.
3.2. Wenn wir mit einer Fehlersuche beauftragt werden, der Fehler von uns aber unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, stellt dies dennoch eine zu vergütende Leistung dar.
4. Preise
4.1. Unsere Preise verstehen sich stets als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. 4.2. Bei den vereinbarten Preisen für das einzubauende Material handelt es sich um Einheitspreise, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung berechnet sich, vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung, nach den vertraglichen Einheitspreisen und der tatsächlich ausgeführten Menge.
4.3. Die Vergütung der Stundenlohnarbeiten berechnet sich nach den vertraglichen Stundenlöhnen und dem tatsächlichen Zeitaufwand.
4.4. Für den vereinbarten Vertragserfolg notwendige, aber im Vertrag nicht vorgesehene Neben-, Vor- oder Nacharbeiten werden im Stundenlohn zuzüglich Material abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt anhand des tatsächlichen Aufwands nach den im Vertrag vereinbarten Preisen. Ist im Vertrag kein Preis vereinbart, wird die Leistung gem. § 632 BGB nach den üblichen Preisen abgerechnet.
5. Abnahme
Wird die Abnahme nicht ausdrücklich verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von zwei Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung in Schrift- oder Textform als abgenommen, sofern der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Unsere Schlussrechnung steht einer entsprechenden Mitteilung gleich.
6. Gewährleistung
6.1. Die Gewährleistungshaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt davon abweichend Folgendes:
6.2. Bei Mängeln können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung/Neuherstellung leisten. Dem Kunden bleibt jedoch ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn keine Bauleistung gegenständlich ist, nach seiner Wahl zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche statt der Leistung für Mängel sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für Ansprüche auf Selbstvornahme/Kostenvorschuss.
6.3. Zur Erfüllung der Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB muss die Mängelanzeige schriftlich erfolgen. Dies gilt nicht im Falle des Rückgriffs unseres Kunden gem. §§ 445a, 445b, 478 BGB.
6.4. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht bei uns zurechenbar schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden bzw. Arglist. Ebenso gilt dies nicht bei Rückgriffsansprüchen gem. §§ 445a, 445b, 478 BGB sowie bei Mängelansprüchen, die gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren.
7. Haftung
7.1. Die Haftung für Mängel richtet sich ausschließlich nach dem vorstehenden Abschnitt „6. Gewährleistung“. 7.2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns oder auf einer Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.3. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruht oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
7.4. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Rechnungen werden mit Eingang beim Kunden fällig. Dem Kunden wird eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung gewährt. Nach dem Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung innerhalb der obigen Frist ist bei Kaufleuten der Eingang der Zahlung bei uns. Bei Verbrauchern genügt die rechtzeitige Vornahme der Zahlungshandlung.
8.2. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von uns erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen.
8.3. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen reinen Kaufvertrag, sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung in hälftiger Höhe der Angebotssumme zu verlangen.
8.4 Wir sind bei Werkverträgen berechtigt, weitere Vorauszahlungen oder Sicherheit zu verlangen, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung während der Vertragslaufzeit in Verzug war. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
8.5 Verlangten wir eine Abschlagszahlung, eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit, ist sie berechtigt, die weitere Leistung zu verweigern, bis die jeweilige Zahlung geleistet wird.
8.6 Dem Kunden werden kein Skonto oder ähnliche Abzüge gewährt, sofern nicht etwas anderes in Schrift- oder Textform vereinbart ist.
8.7 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, insoweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns ausdrücklich anerkannt oder entscheidungsreif sind.
8.8 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns unser Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
9.2. Wir behalten uns das Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verfügung über die gelieferten Gegenstände, insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, unzulässig. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zugriffe Dritte (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörende Ware erfolgen.
9.3. Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insb. Zahlungsverzug und -einstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründete Anhaltspunkte für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, die Ermächtigung zur Einziehung zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinem Vertragspartner verlangen.
9.4. Bei Verarbeitung sowie Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt dies für uns; wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
9.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Auswahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt.
10. Kündigung, Rücktritt
10.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät, das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
10.2. Kündigt der Kunde den Vertrag gem. § 648 BGB, wird vermutet, dass uns 15 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht/CISG).
11.2. Wir beteiligen uns nicht an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
11.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt – Münster.
